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RVG Rechner 2026 für Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten
Berechnen Sie eigene und gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vergleichskosten und das gesamte Prozesskostenrisiko in einem Schritt. Der Rechner deckt außergerichtliche Mandate, Klagen, Mahnverfahren, Mehrvergleiche und Zwangsvollstreckung ab.
Stand geprüft: 1. April 2026
Gebührenstand seit 1. Juni 2025
Berechnungsgrundlage: Standardmäßig gilt der Rechtsstand seit dem 1. Juni 2025, der im Jahr 2026 unverändert fortgilt. Historische Rechtsstände können Sie jederzeit über die Datumsauswahl umstellen.
*Benutzungshinweise
Bitte beachten Sie, dass in diesem Kostenrechner alle Gebühren auf Grundlage des aktuellen Rechts ab dem 01.08.2013, 01.01.2021 und 01.06.2025 berechnet werden. Ältere Gebührentatbestände (vor dem 01.08.2013) können nicht berücksichtigt werden. Zudem erfolgt die Berechnung standardmäßig nur bis einschließlich 30.000.000 Euro Streitwert. Höhere Beträge sind derzeit nicht abgedeckt, auch wenn mehrere Auftraggeber beteiligt sind.
Dieses Tool wurde nach bestem Wissen entwickelt, dennoch wird für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernommen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstandswert eingeben und "Gebühren berechnen" klicken, um fortzufahren.
Was können Sie mit dem RVG- und Prozesskostenrechner berechnen?
Unser Tool ermöglicht die präzise Berechnung von Anwaltskosten, Gerichtskosten und dem gesamten Prozesskostenrisiko nach Streitwert. Sie können verschiedene Verfahrensarten auswählen, darunter außergerichtliche Vertretung, Klage, Mahnverfahren, Vergleich und Zwangsvollstreckung. Auf Wunsch werden auch gegnerische Anwaltskosten und damit das vollständige Kostenrisiko für Gewinn, Verlust oder Vergleich sichtbar.
Prozesskostenrechner: die wichtigsten Antworten vorab
Wenn Sie nach einem Prozesskostenrechner suchen, geht es meist um drei Fragen: Wer zahlt am Ende, welches Gericht ist zuständig und ob finanzielle Unterstützung wieProzesskostenhilfe (PKH) infrage kommt. Genau diese Punkte bildet der RVG Rechner zusammen mit Anwalts- und Gerichtskosten in einer einzigen Berechnung ab.
Wer zahlt bei Gewinn, Verlust oder Vergleich?
Der Rechner zeigt auf Wunsch eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten an. Damit erkennen Sie sofort, welches Kostenrisiko bei einem vollständigen Unterliegen, teilweisen Obsiegen oder gerichtlichen Vergleich besteht.
Amtsgericht, Landgericht und Instanzen
Streitwert, Instanz und Verfahrensart steuern unmittelbar die Gebühren. Für den Einstieg hilft unser Leitfaden zumRechtskosten berechnen, während der Rechner die konkrete Summe sofort ausgibt.
Prozesskostenhilfe und finanzielle Entlastung
PKH kann eigene Gerichtskosten und eigene Anwaltskosten abfedern, ersetzt aber regelmäßig nicht das Risiko gegnerischer Kosten. Für die Einordnung verlinken wir direkt auf unsere Übersicht zurPKH.

So berechnen Sie RVG-Kosten in 3 Schritten
Sehen Sie in diesem Video, wie Sie den RVG Rechner nutzen, um Anwaltsgebühren und Gerichtskosten präzise zu kalkulieren. Von der Eingabe des Streitwerts bis zur vollständigen Kostenübersicht, in unter 90 Sekunden erklärt.
Rechner nochmal testenBeispiel-Berechnungen: So sehen echte RVG- und Prozesskosten-Kalkulationen aus
Konkrete Anwendungsbeispiele für typische Kostenrisiko-Szenarien. Jedes Beispiel zeigt die vollständige Berechnung nach RVG- und GKG-Logik inklusive Streitwertbezug, Gebührenfaktoren und typischer Prozesskosten.
Schritt 1: Streitwert eingeben

Start jeder Berechnung: Geben Sie den Streitwert (hier 5.000 €) ein und wählen Sie, ob Sie außergerichtlich, im Mahnverfahren oder vor Gericht tätig werden.
Jetzt ausprobierenAußergerichtliche Vertretung (5.000 €)

Szenario: Außergerichtliche Vertretung, 1 Mandant
Streitwert: 5.000 €
Ergebnis: Geschäftsgebühr 460,85 € + Auslagenpauschale 20,00 € + MwSt. 91,36 € = 572,21 € gesamt
Mahnverfahren (12.000 €)

Szenario: Mahnverfahren (ohne Widerspruch)
Streitwert: 12.000 €
Ergebnis: Verfahrensgebühr 707,00 € (VV 3305) + Gerichtskosten 156,75 € = 1.021,88 € gesamt
Klage am Amtsgericht mit Gerichtskosten

Szenario: Klage 1. Instanz Amtsgericht
Besonderheit: Anwaltskosten + Gerichtskosten (GKG) werden untereinander angezeigt
Nutzen: Vollständiges Kostenrisiko auf einen Blick
Zwangsvollstreckung (8.500 €)

Szenario: Zwangsvollstreckung mit Forderungs- und Sachpfändung
Streitwert: 8.500 €
Ergebnis: Je 0,3 Vollstreckungsgebühr (VV 3309) + Auslagen = 409,60 € gesamt
Instanzen-Vergleich (1. bis 3. Instanz)

Szenario: Vergleich der Gebührenhöhe über alle Instanzen
Besonderheit: Gebührenfaktoren steigen mit Instanz (1,3 → 1,6 → 2,3)
Nutzen: Schnelle Kosteneinschätzung bei Rechtsmittelüberlegungen
Einigungsgebühr bei Vergleich

Szenario: Vergleich statt streitiges Urteil
Besonderheit: Einigungsgebühr (VV 1003) statt Terminsgebühr (VV 3104)
Nutzen: Kostenersparnis durch Vergleichslösung wird direkt sichtbar
Mehrvergleich mit Deckelung (§ 15 Abs. 3 RVG)

Szenario: 3 Vergleiche in verschiedenen Instanzen
Besonderheit: Automatische Deckelung nach § 15 Abs. 3 RVG
Premium-Vorteil: Komplexe Berechnung in 1 Klick statt 15 Min. manuell
Reisekosten automatisch berechnen

Feature: Kilometerpauschale, Übernachtungen, Abwesenheitsgeld
Berechnung: Automatisch nach §§ 4-7 RVG
Premium-Vorteil: Direkte Übernahme in Kostennote und KFA
Kostennote & KFA-Export

Feature: Kostennote & Kostenfestsetzungsantrag mit 1 Klick
Export: Als Word/PDF für Ihre Kanzleivorlagen
Premium-Vorteil: Spart 30-45 Min. pro Kostenfestsetzung
Bereit, Ihre eigenen Berechnungen zu erstellen?
Nutzen Sie den RVG Rechner kostenlos oder testen Sie Premium-Features 14 Tage lang ohne Risiko.
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Häufig gestellte Fragen zum RVG- und Prozesskostenrechner
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Streitwert, Gerichtskosten, gegnerischen Anwaltskosten, Vergleich, PKH und Spezialfällen des Rechners.
Wie berechnet man Anwaltskosten und Gerichtskosten mit dem RVG Rechner 2026?
Welche Kosten werden im Prozesskostenrechner berücksichtigt?
Wie hoch sind Prozesskosten bei einer Klage?
Wie funktioniert die Mehrvergleich-Berechnung?
Wie erfasse ich Reisekosten automatisch?
Wie exportiere ich Kostennote und KFA?
Was ist der RVG Rechner und wann ist er auch ein Prozesskostenrechner?
Der RVG Rechner ermittelt Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Grundlage ist immer der Streitwert (auch Gegenstandswert), dem in den gesetzlichen Tabellen feste Gebührensätze zugeordnet sind. Sie geben Streitwert und Verfahrensart ein (z. B. außergerichtlich, Klage, Mahnverfahren). Das Tool berechnet daraufhin automatisch die relevanten Gebührenpositionen inklusive Auslagen und MwSt. So erhalten Sie in Sekunden eine transparente Prozesskostenübersicht.
Ein RVG Rechner fokussiert die gesetzliche Gebührenlogik des Anwalts. Ein Prozesskostenrechner fragt zusätzlich: Welche Gesamtkosten entstehen im Verfahren, welche Rolle spielen Gerichtskosten, wie wirken sich gegnerische Anwaltskosten aus und was ändert sich bei einem Vergleich? Genau deshalb deckt diese Seite beide Suchintentionen ab: die einzelne Gebühr ebenso wie das gesamte Kostenrisiko des Prozesses.
Wer zahlt die Prozesskosten bei Gewinn, Verlust und Vergleich?
Für die Praxis ist entscheidend, ob nur die eigenen Gebühren oder auch die Kosten der Gegenseite einbezogen werden. Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei regelmäßig Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten; bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten quotenmäßig verteilt. Bei einem gerichtlichen Vergleich verändert sich die Kostenlast ebenfalls. Aktivieren Sie deshalb im Rechner die Optionen für gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten, wenn Sie nicht nur Gebühren, sondern das echte Prozesskostenrisiko einschätzen möchten.
Wichtige Grundlagen, PKH und Spezialfälle
Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich nach den Gebührentatbeständen des RVG (z. B. Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr). Für einen fundierten Einstieg empfehlen wir unseren zentralen Leitfaden Rechtskosten berechnen. Neben der normalen Klage berücksichtigt der Rechner auch das Mahnverfahren, komplexe Mehrvergleiche mit Deckelung nach § 15 Abs. 3 RVG, die Zwangsvollstreckungsowie Reisekosten im RVG inklusive Kilometerpauschale und Abwesenheitsgeld. Bei Bedarf an finanzieller Unterstützung informiert zudem unser Artikel zur Prozesskostenhilfe (PKH).
Aktueller Stand: Die hier genutzten Gebührensätze gelten seit dem 1. Juni 2025 und sind nach dem derzeitigen Stand auch im Jahr 2026 maßgeblich. Die Seite wurde zuletzt am 1. April 2026 redaktionell geprüft.
Hinweis: Die Ergebnisse dienen der Orientierung. Die konkrete Gebührenvereinbarung und besondere Umstände des Einzelfalls können abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.