HomeRVG Rechner & Prozesskostenrechner
RVG Rechner 2025, Prozesskostenrechner & GKG
Nutzen Sie unseren kostenlosen Kostenrechner zur transparenten Berechnung von Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren – inkl. Mahnverfahren, ZV & Mehrvergleich.
Der umfassendste RVG Rechner & Prozesskostenrechner im deutschen Rechtsmarkt
AKTUELL: Neue RVG- und GKG-Tabellen ab 01.06.2025
Ab dem 01.06.2025 gelten die neuen RVG- und GKG-Tabellen, die in unserem Rechner bereits vollständig integriert sind! Sie können im Dropdown Gesetzliche Grundlage jederzeit zwischen den Rechtsständen (2013/2021/2025) wählen und so immer mit den aktuellsten Gebührensätzen rechnen.
Detaillierte Informationen zu allen Änderungen finden Sie in unserem ausführlichen Blog-Artikel zur RVG Erhöhung 2025.
Mit unserem RVG Rechner 2025 können Sie präzise die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die anfallenden Gerichtskosten (GKG) ermitteln. Dieser umfassende Prozesskostenrechner bietet Ihnen eine transparente Übersicht aller Prozesskosten, die in einem Rechtsstreit entstehen können.
Unser Gebührenrechner ist einfach zu bedienen: Geben Sie den Streitwert ein, wählen Sie relevante Optionen wie außergerichtliche Tätigkeit, Mahnverfahren, gerichtliches Verfahren inkl. möglicher Einigungsgebühr (RVG) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme, und erhalten Sie sofort eine detaillierte Aufstellung aller Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Der Anwaltsgebühren-Rechner berücksichtigt alle aktuellen Gebührensätze für 2025 und deckt sämtliche Instanzen ab. So können Sie mit diesem Verfahrenskosten Rechner das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits, inklusive aller Prozesskosten, genau abschätzen.
RVG Rechner 2025
Professionelle Berechnung der Rechtsanwaltskosten & Gerichtsgebühren
RVG Rechner wird geladen...
Paragraphen Profi
Rechtsparagraphen in PDF-Dokumenten automatisch finden
Automatische Erkennung
DSGVO-konform
Blitzschnell
JSON & CSV Export
Durchsucht Ihre PDF-Dokumente automatisch nach Gesetzesverweisen und verlinkt diese mit den entsprechenden Gesetzestexten. Perfekt für Anwälte, Richter und Jurastudenten.
Dokument.pdf
AnalysiertRVG Rechner & Prozesskostenrechner
Unser leistungsstarker Rechner bietet alle Funktionen für eine professionelle Berechnung von Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Standard-FunktionenKostenfrei
Alle Instanzen
Von Amtsgericht bis Bundesgerichtshof – präzise Kostenberechnung für jede Instanz mit korrekten RVG- und GKG-Sätzen, inklusive separater Streitwerte
Unterschiedliche Streitwerte für alle Verfahrensschritte
Mahnverfahren
Berechnung der 1,0 Verfahrensgebühr mit eigener Streitwert-Eingabe für Mahnverfahren und korrekter Anrechnung bei Übergang ins streitige Verfahren
Inkl. Vollstreckungsbescheid und Anrechnungen
Extrajudizielle Berechnung
Automatische Berechnung der außergerichtlichen Gebühren mit separatem Streitwert und intelligenter Anrechnung auf nachfolgende Verfahren
Mit Berücksichtigung des Rechtsstands (2013/2021/2025)
Premium-FunktionenBasic-Abo
Zwangsvollstreckung
Berechnung von 8 verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit allen relevanten Gebühren und Auslagen
Komplette Kostenkontrolle bei der Vollstreckung
Mehrvergleich
Präzise Berechnung der Einigungsgebühr für Mehrvergleiche mit Berücksichtigung der gesetzlichen Deckelung
Mit Unterstützung für nicht rechtshängige Ansprüche
Gebührendeckelung § 15 III RVG
Automatische Prüfung und Anwendung der Gebührendeckelung nach § 15 Abs. 3 RVG für rechtlich korrekte Kostenberechnungen
Optimale Gebührenstruktur mit gesetzkonformer Deckelung
Testen Sie jetzt unseren Prozesskostenrechner kostenlos oder nutzen Sie alle Premium-Funktionen mit einem Basic-Abonnement.
Für eine detaillierte Übersicht der RVG- und GKG-Gebührentabellen empfehlen wir Ihnen unseren Tabellen-Viewer. Dort können Sie Ihren gewünschten Streitwert eingeben und die jeweiligen Gebühren auf einen Blick vergleichen.
Prozesskosten: Anwaltskosten und Gerichtsgebühren richtig verstehen
Die Berechnung von Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, den Hauptbestandteilen der Prozesskosten, folgt den Regeln des RVG und GKG. Der Streitwert ist die Basis für alle Berechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen finden Sie in unserem Blog-Artikel zur RVG Erhöhung 2025.
Außergerichtlich fällt meist eine Geschäftsgebühr (z.B. 1,3) plus Auslagen an. Im gerichtlichen Verfahren kommen weitere Anwaltsgebühren hinzu: Verfahrensgebühr (1,3), Terminsgebühr (1,2) und ggf. eine Einigungsgebühr (gerichtlich oder außergerichtlich) nach RVG. Unser Prozesskostenrechner bildet dies präzise ab.
Die Gerichtskosten (nach GKG) richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und der Instanz. Unser Kostenrechner integriert diese Werte automatisch und hilft beim Gerichtskosten berechnen.
Unser RVG Rechner 2025 als umfassender Prozesskostenrechner berücksichtigt all diese Faktoren und schlüsselt potenzielle Kosten transparent auf, um finanzielle Risiken abzuschätzen.
Mahnverfahren – Kosten und Gebühren berechnen
Das Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Unser RVG Rechner bietet spezielle Funktionen zur Berechnung der Mahnverfahren Kosten:
Berechnete Gebühren im Mahnverfahren:
Unser Rechner erlaubt separate Beträge für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, falls abweichend vom Hauptstreitwert. Dieser Gebühren Rechner ist äußerst flexibel.
Bei Übergang ins streitige Verfahren rechnet der Prozesskostenrechner die Mahnverfahrensgebühr automatisch an (gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG).
Mehrvergleich – Gebührenoptimierte Streitbeilegung berechnen
Ein Mehrvergleich regelt rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche gemeinsam. Unser RVG Rechner als Mehrvergleich Kosten Rechner bildet die gebührenrechtlichen Besonderheiten (inkl. möglicher Einigungsgebühr Anwalt) präzise ab:
Mehrvergleichsberechnung nach § 15 Abs. 3 RVG:
Die Mehrvergleichsfunktion hilft, Kosten zu sparen (§ 15 Abs. 3 RVG Deckelung), wenn mehrere Streitigkeiten in einem Vergleich beigelegt werden. Unser Kostenrechner zeigt dies deutlich.
Zwangsvollstreckung – Umfassende Kostenberechnung
Die Zwangsvollstreckung dient der Durchsetzung titulierter Ansprüche. Unser RVG Rechner 2025 als Zwangsvollstreckung Kosten Rechner bietet einen detaillierten Überblick über mögliche Kosten der Zwangsvollstreckung nach RVG:
Unterstützte Maßnahmen im Kostenrechner für Zwangsvollstreckung:
- Forderungspfändung: Kosten für VZV und PfüB berechnen
- Sachpfändung: Gebühren für Gerichtsvollzieher
- Vermögensauskunft: Kosten inkl. Deckelung (2.000 €) & ggf. Haftbefehl
- Zwangshypothek: Gebühren für Eintragungsverfahren
- Zwangsversteigerung: Verfahrens- & optionale Terminsgebühr
- Zwangsverwaltung: Gebühren für Anordnung/Durchführung
- Austauschpfändung: Kosten für Zulassungsverfahren
- Vollstreckbare Ausfertigung: Gebühren für Erteilungsverfahren
Der Rechner berücksichtigt die 0,3 Verfahrensgebühr (VV 3309 RVG) ab Beauftragung/Androhung und weist auf die Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG hin (Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr ZV). Berechnen Sie Ihre Zwangsvollstreckung Kosten genau.
Anwendungsbeispiele des Prozesskostenrechners
Die folgenden Beispiele demonstrieren die praktische Anwendung unseres RVG Rechners für verschiedene Rechtssituationen. Alle Berechnungen basieren auf einem Streitwert von 5.000 € und beinhalten 19% MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Beispiel 1: Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
Ausgangslage: Ein Mandant möchte eine offene Forderung von 5.000 € durchsetzen und beauftragt einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung.
Gebühren im RVG Rechner:
- 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG: 569,40 €
- Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20,00 €
- Zwischensumme (netto): 589,40 €
- 19% MwSt.: 111,99 €
- Gesamtkosten: 701,39 €
Besonderheit: Bei mehreren Auftraggebern kann sich die Geschäftsgebühr um je 0,3 bis maximal 3,3 erhöhen. Der RVG Rechner berechnet diese Erhöhung automatisch.
Beispiel 2: Zivilprozess Amtsgericht (1. Instanz)
Ausgangslage: Nach erfolgloser außergerichtlicher Bemühung wird Klage beim Amtsgericht erhoben (Streitwert 5.000 €).
Gebühren im RVG Rechner:
Eigene Anwaltskosten:
- 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG: 569,40 €
- 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG: 525,60 €
- Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20,00 €
- Zwischensumme (netto): 1.115,00 €
- 19% MwSt.: 211,85 €
- Anwaltskosten gesamt: 1.326,85 €
Gerichtskosten:
- 3,0 Gebühr nach GKG KV 1210: 492,00 €
- Gesamtkosten (Anwalt + Gericht): 1.818,85 €
Hinweis: Bei Anrechnung einer vorherigen Geschäftsgebühr reduzieren sich die Kosten entsprechend. Der Prozesskostenrechner berücksichtigt die korrekte Anrechnung automatisch.
Beispiel 3: Mahnverfahren mit Übergang ins streitige Verfahren
Ausgangslage: Zunächst wird ein Mahnbescheid beantragt, nach Widerspruch erfolgt der Übergang ins streitige Verfahren (Streitwert 5.000 €).
Gebühren im RVG Rechner:
Mahnverfahren:
- 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG: 438,00 €
- Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20,00 €
- Gerichtsgebühr für Mahnverfahren KV 1100: 123,00 €
Streitiges Verfahren (nach Übergang):
- 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG: 569,40 €
- ./. Anrechnung Mahnverfahrensgebühr: -438,00 €
- 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG: 525,60 €
- Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20,00 €
- 3,0 Gerichtsgebühr nach GKG KV 1210: 492,00 €
- ./. Anrechnung Gerichtsgebühr KV 1100: -123,00 €
- Zwischensumme (netto): 1.046,00 €
- 19% MwSt. (auf Anwaltskosten): 128,54 €
- Gesamtkosten: 1.697,54 €
Vorteil des RVG Rechners: Die komplexe Anrechnung der Gebühren beim Übergang vom Mahn- ins streitige Verfahren erfolgt automatisch und korrekt gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG.
Beispiel 4: Mehrvergleich (Premium-Funktion)
Ausgangslage: In einem anhängigen Verfahren (Streitwert 5.000 €) sollen zusätzlich nicht rechtshängige Ansprüche (Streitwert 3.000 €) durch einen Vergleich beigelegt werden.
Gebühren im RVG Rechner:
Ohne Mehrvergleichsfunktion (falsche Berechnung):
- Einigungsgebühr für rechtshängige Ansprüche (5.000 €): 438,00 €
- Geschäftsgebühr für nicht rechtshängige Ansprüche (3.000 €): 334,80 €
- Summe beider Gebühren: 772,80 €
Mit Mehrvergleichsfunktion (korrekte Berechnung nach § 15 Abs. 3 RVG):
- Gesamtstreitwert für Mehrvergleich: 8.000 €
- Einigungsgebühr für Gesamtstreitwert: 638,40 €
- Deckelung gemäß § 15 Abs. 3 RVG
- Korrekte Gebühr: 638,40 €
- Ersparnis durch korrekte Berechnung: 134,40 €
Besonderheit: Der RVG Rechner mit Premium-Funktion wendet die Deckelung gemäß § 15 Abs. 3 RVG automatisch an und verhindert eine überhöhte Gebührenberechnung.
Hinweis: Dies sind Beispielberechnungen. Der RVG Rechner liefert präzisere Ergebnisse basierend auf den individuellen Eingaben und kann auch komplexere Szenarien wie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder höhere Instanzen berechnen.
Häufig gestellte Fragen zum RVG Rechner und Prozesskostenrechner
Wie berechnet man Anwaltskosten und Gerichtsgebühren mit dem RVG Rechner 2025?
Unser RVG Rechner 2025, auch als umfassender Prozesskostenrechner bekannt, berechnet Anwaltskosten basierend auf dem Streitwert und den RVG-Gebührensätzen. Geben Sie den Streitwert ein und wählen Sie Optionen wie außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren oder Gerichtsverfahren. Der Rechner ermittelt automatisch Anwaltsgebühren (inkl. möglicher Einigungsgebühr RVG) und die Gerichtskosten nach GKG. Nutzen Sie diesen Gebühren Rechner für eine präzise Kalkulation.
Welche Kosten werden im Prozesskostenrechner berücksichtigt?
Unser Prozesskostenrechner erfasst alle relevanten Prozesskosten: Anwaltsgebühren nach RVG (z.B. Verfahrens-, Termins-, Einigungsgebühr – außergerichtlich und gerichtlich), Gerichtskosten nach GKG, Auslagenpauschalen, Kosten für Mahnverfahren, Mehrvergleich & Zwangsvollstreckung. Die Berechnung als Kostenrechner Anwalt erfolgt für alle Instanzen und berücksichtigt Faktoren wie Mehrmandantenschaft für eine komplette Übersicht der Verfahrenskosten.
Wie genau sind die Berechnungen des Gerichtskostenrechners 2025?
Unser Gerichtskostenrechner 2025 verwendet die aktuellsten GKG- und RVG-Tabellen (Stand April 2025). Die Berechnungen zum Gerichtskosten berechnen basieren auf dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Faktoren wie Verfahrensart und Instanz fließen ein. Der Gebühren Rechner wird regelmäßig aktualisiert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte – für eine verbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Kann ich mit dem Rechner auch Rechtsanwaltskosten für Mahnverfahren berechnen?
Ja, unser RVG Rechner berechnet auch die spezifischen Rechtsanwaltskosten und Mahnverfahren Kosten. Wählen Sie einfach 'Mahnverfahren'. Der Gebühren Rechner kalkuliert die Anwaltsgebühren (RVG Nr. 3305 VV) und Gerichtskosten für den Mahnbescheid (und optional den Vollstreckungsbescheid). Die Anrechnung bei Übergang ins streitige Verfahren wird berücksichtigt. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der Prozesskosten.
Wie unterscheiden sich die Ergebnisse des Anwaltskosten-Rechners für verschiedene Instanzen?
Die Ergebnisse unseres Anwaltskosten-Rechners (bzw. Anwaltsgebühren Rechners) variieren je nach Instanz, da die Gebührensätze im RVG und GKG ansteigen. Höhere Instanzen (LG, OLG, BGH) bedeuten höhere Anwalts- und Gerichtskosten als beim Amtsgericht. Der Rechner berücksichtigt auch den Anwaltszwang in höheren Instanzen. Die Verfahrenskosten jeder Instanz werden separat ausgewiesen, um das Kostenrisiko einer Berufung oder Revision besser abschätzen zu können.
Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann ich berechnen?
Unser Zwangsvollstreckung Kosten Rechner (Teil des RVG Rechners 2025) unterstützt diverse Maßnahmen: Forderungspfändung (VZV, PfüB), Sachpfändung, Vermögensauskunft, Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Austauschpfändung und weitere vollstreckbare Ausfertigungen. Sie können Streitwerte anpassen und Optionen wählen. Der Gebühren Rechner RVG berechnet die 0,3 Verfahrensgebühr (VV 3309 RVG) etc. und hilft, die Kosten Zwangsvollstreckung RVG zu kalkulieren. Premium-Funktion.
Wie verwende ich die Mehrvergleichs-Funktion?
Ein Mehrvergleich regelt rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche in einem Vergleich. Verwendung im Mehrvergleich Kosten Rechner: 1. Aktivieren Sie "Mehrvergleich". 2. Der Hauptstreitwert wird übernommen. 3. Fügen Sie nicht rechtshängige Ansprüche mit ihren Streitwerten hinzu. 4. Der Gebühren Rechner ermittelt die Kosten nach § 15 Abs. 3 RVG (Deckelung). Dies ist relevant, um die Kosten Mehrvergleich RVG zu verstehen. Premium-Funktion.
Was sind Gerichtskosten beim Vergleich?
Gerichtskosten beim Vergleich beziehen sich auf die Gebühren, die das Gericht erhebt, wenn ein Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wird. Schließen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, ermäßigen sich die Gerichtsgebühren oft erheblich (z.B. von 3,0 auf 1,0 Gebühren nach GKG KV Nr. 1211 bei Prozessvergleichen). Die genaue Höhe der Ermäßigung hängt vom Zeitpunkt und der Art des Vergleichs ab. Unser Prozesskostenrechner gibt eine Schätzung der vollen Gerichtskosten an; die mögliche Ermäßigung durch einen Vergleich muss im Einzelfall geprüft werden, kann aber die gesamten Prozesskosten deutlich senken.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich geregelt, insbesondere für Verbraucher. Gemäß § 34 RVG darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern maximal 190 € zzgl. Umsatzsteuer betragen, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Viele Anwälte bieten Erstberatungen auch zu günstigeren Pauschalpreisen oder sogar kostenlos an. Wichtig: Unser RVG Rechner / Prozesskostenrechner ist primär für die Berechnung von Gebühren im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung (nach Streitwert) konzipiert, nicht für die reine Erstberatungsgebühr. Klären Sie die Kosten für die Erstberatung am besten direkt mit dem Anwalt im Voraus.
Was ist der Unterschied zwischen dem RVG Rechner und einem Standard-Prozesskostenrechner?
Der RVG Rechner 2025 ist ein spezialisierter Prozesskostenrechner, der umfassendere Funktionen bietet als einfache Online-Tools. Der Hauptunterschied liegt in der Detailtiefe: Unser RVG Rechner berücksichtigt alle Gebührentatbestände des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) mit ihren aktuellen Sätzen. Er berechnet nicht nur Grundgebühren, sondern auch Spezialfälle wie Mehrvergleiche, mehrstufige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und unterschiedliche Faktoren bei Mehrmandantenschaft. Standard-Prozesskostenrechner bieten oft nur grundlegende Berechnungen ohne Berücksichtigung komplexerer Konstellationen oder Anrechnungstatbestände.
Berücksichtigt der RVG Rechner die neuesten Gesetzesänderungen?
Ja, unser RVG Rechner 2025 wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt alle relevanten Gesetzesänderungen und Anpassungen der Gebührentabellen. Die letzte umfassende Aktualisierung erfolgte im April 2025, wodurch alle Berechnungen dem aktuellen Stand der RVG- und GKG-Vorschriften entsprechen. Seit dem 01.06.2025 sind die neuen RVG- und GKG-Tabellen in Kraft, die bereits vollständig in unserem Rechner implementiert sind. Im Dropdown "Gesetzliche Grundlage" können Sie auswählen, ob nach dem Rechtsstand 2013, 2021 oder 2025 (neu) gerechnet werden soll. Besonders wichtig: Der Rechner berücksichtigt automatisch die Anpassungen der Wertstufen sowie die korrekten Faktoren für die Gebührenberechnung gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Bei wesentlichen Gesetzesänderungen wird der Prozesskostenrechner zeitnah angepasst, um maximale Genauigkeit zu gewährleisten.
Hinweis zur Nutzung
Die mit unserem RVG Rechner 2025 berechneten Gebühren entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes. Dennoch wird für die Richtigkeit der Informationen keine Gewähr übernommen. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem speziellen Fall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Unser Prozesskostenrechner dient lediglich der Information und Orientierung bei der Kostenplanung.