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Anleitung: Rechtskosten berechnen

Ein umfassender Leitfaden zu Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG & GKG.

Einleitung


Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie sich die Kosten für einen Rechtsstreit zusammensetzen. Wir behandeln die gesetzlichen Grundlagen, die wichtigsten Gebührenarten und besondere Verfahren, die die Kosten beeinflussen können.

Grundlagen der Kostenberechnung


Die Kosten werden durch zwei zentrale Gesetze geregelt: das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Anwaltsgebühren und das Gerichtskostengesetz (GKG) für Gerichtsgebühren. Beide Gesetze enthalten Tabellen, die jedem Streitwert eine bestimmte Gebühr zuordnen.

Anwaltsgebühren verstehen (RVG)


Die wichtigsten Gebührenarten für Anwälte sind:

  • Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG):

    Fällt für die Einreichung und Betreibung des Verfahrens an.

  • Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG):

    Entsteht für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen oder Vergleichsverhandlungen.

  • Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG):

    Fällt an, wenn die Parteien sich durch einen Vergleich einigen.

  • Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG):

    Für die außergerichtliche Tätigkeit. Sie wird teilweise auf eine spätere Verfahrensgebühr angerechnet.

Das gerichtliche Mahnverfahren – Der schnelle Weg zum Titel


Für unbestrittene Geldforderungen ist das Mahnverfahren oft die bessere Alternative zur Klage. Es ist schneller und kostengünstiger, da zunächst nur eine 0,5-fache Gerichtsgebühr (statt 3,0 im Klageverfahren) und eine 1,0-Verfahrensgebühr für den Anwalt (Nr. 3305 VV RVG) anfallen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, werden die Kosten auf das Klageverfahren angerechnet.

Die Zwangsvollstreckung – Wenn der Schuldner nicht zahlt


Ein Urteil allein garantiert noch keinen Zahlungseingang. Die Zwangsvollstreckung setzt die "Heilige Dreifaltigkeit" voraus: Titel, Klausel und Zustellung (§ 750 ZPO). Für jede Vollstreckungsmaßnahme (z.B. Kontopfändung) erhält der Anwalt eine separate 0,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG).

Sonderfall: Mehrere Mandanten


Vertritt ein Anwalt mehrere Personen in derselben Angelegenheit, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr um 0,3 pro weiterem Mandanten (Nr. 1008 VV RVG). Unser RVG Rechner berücksichtigt diese Erhöhung automatisch.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Unser RVG-Rechner nutzt den Streitwert und die gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei werden auch Faktoren wie Mehrmandantenschaft und Mahnverfahren berücksichtigt, sodass Sie eine präzise Kalkulation der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren erhalten.

Mit unserem Prozesskostenrechner erhalten Sie eine transparente Aufschlüsselung der Anwalts- und Gerichtskosten – basierend auf den Vorgaben des GKG und RVG. Geben Sie einfach den Streitwert ein und wählen Sie die relevanten Instanzen aus, um schnell zu erkennen, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt hängen vom Streitwert, der Komplexität des Falls und zusätzlichen Leistungen ab. Mit unserem Kostenrechner für Anwaltskosten erhalten Sie eine verlässliche Abschätzung – starten Sie dazu einfach den RVG-Rechner auf unserer Webseite.

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, bei dem Nebenforderungen wie Zinsen und bisherige Kosten unberücksichtigt bleiben (§ 43 GKG), werden diese in der Zwangsvollstreckung zum Hauptanspruch addiert (§ 25 RVG). Das erhöht den Gegenstandswert und honoriert den Mehraufwand bei der Beitreibung der Forderung.

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