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Reisekosten im RVG effektiv abrechnen

Von der Kilometerpauschale bis zum Abwesenheitsgeld - so behalten Sie alle Auslagen im Griff und nutzen unseren RVG-Rechner als digitales Reisekosten-Tool.

Stand geprüft am 1. April 2026. Inhalte werden bei relevanten rechtlichen und redaktionellen Änderungen aktualisiert.

Reisekosten verstehen


Reisekosten gehören zu den auslagenfähigen Positionen des RVG (Teil 7 VV RVG). Sie decken die Kosten, die durch die persönliche Anwesenheit des Anwalts außerhalb des Kanzleisitzes entstehen. Je nach Instanz und Verfahren können Reisekosten einen erheblichen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen - insbesondere bei Mandaten mit weiter Entfernung zum Gericht oder mehreren Terminen.

Für eine vollständige Kostenerstattung müssen die Reisekosten detailgenau dokumentiert und sowohl gegenüber dem Mandanten als auch im Kostenfestsetzungsverfahren plausibel erläutert werden. Die neue Reisekosten-Logik unseres RVG-Rechners mappt Instanzen, Reiseart und Abwesenheitszeit automatisch auf die jeweils gültigen Sätze und stellt Ihnen nachvollziehbare Exporttexte zur Verfügung.

Welche Posten sind erstattungsfähig?


Das RVG unterscheidet unterschiedliche Auslagenpauschalen. Diese Standardposten sind seit dem KostRÄG 2021 in der Praxis besonders relevant:

  • Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV RVG

    0,42 € pro gefahrenem Kilometer bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs (seit 01.01.2021). Alternativ können die tatsächlichen Kosten für Bahn, Flug oder Mietwagen angesetzt werden, wenn sie notwendig waren.

  • Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG

    Feste Stufen für die gesamte Geschäftsreise: 30 € bei nicht mehr als 4 Stunden, 50 € bei mehr als 4 bis 8 Stunden und 80 € bei mehr als 8 Stunden. Bei Auslandsreisen kann ein Zuschlag von 50 % hinzukommen.

  • Übernachtungs- und Nebenkosten

    Sonstige angemessene Auslagen anlässlich der Geschäftsreise nach Nr. 7006 VV RVG, etwa Hotel, Parken, Maut, Gepäck oder notwendige Taxikosten am Reiseziel.

  • Reisekosten im Kostenfestsetzungsverfahren

    Für die Erstattung durch die Gegenseite muss die Reise nach § 91 ZPO notwendig gewesen sein. Dokumentieren Sie Anlass, Instanz, Strecke und den Grund für die persönliche Terminswahrnehmung.

Aktuelle RVG-Sätze und Rechtsgrundlagen


Grundlage für die Berechnung sind Teil 7 VV RVG sowie die Übergangsregelungen des KostRÄG 2021. Für Mandate ab 01.01.2021 gelten folgende Eckdaten:

  • Nr. 7003 VV RVG - Wegstreckenentschädigung

    0,42 Euro je gefahrenem Kilometer bei Nutzung des eigenen oder firmeneigenen Fahrzeugs. Für Hin- und Rückfahrt ist die gesamte Strecke anzusetzen.

  • Nr. 7004 VV RVG - Andere Verkehrsmittel

    Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten (Bahn, Flug, Taxi, Mietwagen) inklusive notwendiger Zuschläge wie Sitzplatzreservierung oder Gepäck.

  • Nr. 7005 VV RVG - Tage- und Abwesenheitsgeld

    30 Euro bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als 4 Stunden, 50 Euro bei mehr als 4 bis 8 Stunden und 80 Euro bei mehr als 8 Stunden. Maßgeblich ist die gesamte Abwesenheitsdauer.

  • Nr. 7006 - Übernachtung, Verpflegung, Nebenkosten

    Erstattung sonstiger angemessener Auslagen anlässlich der Geschäftsreise, insbesondere Hotel-, Park-, Maut-, Gepäck- oder notwendiger Taxikosten.

Für ältere Mandate können aufgrund der Übergangsregelungen noch frühere Sätze maßgeblich sein. Entscheidend ist deshalb immer, welche RVG-Fassung auf den konkreten Auftrag anzuwenden ist.

Mandantenrechnung und Kostenerstattung unterscheiden


Für die anwaltliche Rechnung an den eigenen Mandanten und für die Kostenerstattung gegen die Gegenseite gelten nicht zwingend dieselben Maßstäbe. Gegenüber dem Mandanten werden die tatsächlich entstandenen Auslagen nach dem VV RVG abgerechnet. Im Kostenfestsetzungsverfahren prüft das Gericht zusätzlich, ob die Reise nach § 91 ZPO notwendig war.

Praxisbeispiel: Reise sauber für Rechnung und KFA aufbereiten

Gerichtstermin in Leipzig, Kanzleisitz in Berlin: Die tatsächliche Hin- und Rückfahrt beträgt 380 km. Für die Mandantenrechnung werden die realen Auslagen angesetzt. Im Kostenfestsetzungsantrag muss zusätzlich begründet werden, warum gerade diese Reise notwendig war. Für die Praxis empfiehlt sich daher diese Trennung:

  • Mandantenrechnung: Voller Kilometerumfang und echtes Abwesenheitsgeld gemäß tatsächlicher Reise (380 km x 0,42 Euro = 159,60 Euro zzgl. Abwesenheitsgeld und sonstiger angemessener Reiseauslagen).
  • Kostenfestsetzungsantrag: Zusätzlich Anlass des Termins, Strecke, Belege und die Notwendigkeit der persönlichen Wahrnehmung erläutern. Nur notwendige Kosten sind nach § 91 ZPO erstattungsfähig.

Reisekosten Schritt für Schritt berechnen


Für eine nachvollziehbare Abrechnung empfiehlt sich eine feste Struktur. Mit dieser Vier-Schritte-Methode bleiben Sie revisionssicher:

  • 1. Anreise erfassen

    Start und Ziel, Datum, Reisegrund und Distanz notieren. Bei PKW-Fahrten erfassen Sie die tatsächlich gefahrenen Kilometer; bei Hin- und Rückfahrt also regelmäßig die Gesamtstrecke.

  • 2. Kilometer mit 0,42 Euro multiplizieren

    Beispiel: 250 km einfache Strecke entsprechen 500 km gesamt. 500 km x 0,42 Euro = 210,00 Euro Reisekosten nach Nr. 7003 VV RVG.

  • 3. Abwesenheitszeit bestimmen

    Ordnen Sie die gesamte Geschäftsreise einer der gesetzlichen Stufen zu: bis 4 Stunden = 30 Euro, mehr als 4 bis 8 Stunden = 50 Euro, mehr als 8 Stunden = 80 Euro.

  • 4. Belege und Nebenkosten ergänzen

    Hotel, Parktickets, Maut oder Taxi addieren Sie netto hinzu. Prüfen Sie, ob der Mandant Vorsteuer abziehen kann. Unser Rechner verwaltet Brutto- und Nettowerte parallel.

Beispielrechnung: Kammertermin vor dem LG München

Ausgangsdaten: Kanzleisitz in Nürnberg, einfache Strecke 170 km, Terminbeginn 10:00 Uhr, Rückkehr 19:15 Uhr.

  1. Fahrtstrecke gesamt 340 km x 0,42 Euro = 142,80 Euro (Nr. 7003 VV RVG).
  2. Abwesenheitsdauer 9 Stunden 15 Minuten - Abwesenheitsgeld = 80,00 Euro (Nr. 7005 VV RVG).
  3. Parkhaus 18,00 Euro, Hotel entfällt, weitere Nebenkosten 0 Euro.
  4. Gesamt Reisekosten: 142,80 + 80,00 + 18,00 = 240,80 Euro.

Diese Werte werden im RVG-Rechner automatisch in Mandantenrechnung, KFA und Exporttext übernommen.

Digitales Reisekosten-Management im RVG-Rechner


Der neue Reisekosten-Workflow in unserem RVG-Rechner wurde gemeinsam mit Anwaltskanzleien entwickelt und bildet komplexe Konstellationen ab - vom Mahnverfahren über mehrere Instanzen bis zu kombinierten Terminketten.

  • Instanzgenaue Zuordnung

    Wählen Sie für jede Reise den passenden Abschnitt (außergerichtlich, Mahnverfahren, 1.-3. Instanz). Der Rechner übernimmt Werte automatisch in die richtigen Tabellen.

  • Validierung & Warnhinweise

    Bei fehlender Instanz oder deaktiviertem Verfahrensabschnitt erhalten Sie sofort Hinweise, damit keine Reisekosten im Ergebnis fehlen.

  • Mandantenrechnung & KFA aus einem Guss

    Mandantenorientierte Auslagenrechnung und KFA-konforme Kostennoten werden parallel erzeugt - inklusive Unterscheidung zwischen tatsächlicher Rechnung und erstattungsfähigem Kostenantrag.

Reisekosten sicher kalkulieren

Testen Sie den erweiterten RVG-Rechner mit Reisekosten-Modul, dynamischen Terminen und Export für Mandantenrechnung & KFA.

Reisekosten berechnen

Profi-Tipps für Kanzleien


Belegen Sie alle Reisekosten mit Buchungsbelegen oder Kilometeraufstellungen und dokumentieren Sie im Aktenvermerk, warum der Termin persönlich wahrgenommen werden musste. Das erhöht die Kostenerstattungsquote bei Gerichten und Versicherern.