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Reisekosten im RVG effektiv abrechnen

Von der Kilometerpauschale bis zum Abwesenheitsgeld - so behalten Sie alle Auslagen im Griff und nutzen unseren RVG-Rechner als digitales Reisekosten-Tool.

Reisekosten verstehen


Reisekosten gehören zu den auslagenfähigen Positionen des RVG (Teil 7 VV RVG). Sie decken die Kosten, die durch die persönliche Anwesenheit des Anwalts außerhalb des Kanzleisitzes entstehen. Je nach Instanz und Verfahren können Reisekosten einen erheblichen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen - insbesondere bei Mandaten mit weiter Entfernung zum Gericht oder mehreren Terminen.

Für eine vollständige Kostenerstattung müssen die Reisekosten detailgenau dokumentiert und sowohl gegenüber dem Mandanten als auch im Kostenfestsetzungsverfahren plausibel erläutert werden. Die neue Reisekosten-Logik unseres RVG-Rechners mappt Instanzen, Reiseart und Abwesenheitszeit automatisch auf die jeweils gültigen Sätze und stellt Ihnen nachvollziehbare Exporttexte zur Verfügung.

Welche Posten sind erstattungsfähig?


Das RVG unterscheidet unterschiedliche Auslagenpauschalen. Diese Standardposten sind seit dem KostRÄG 2021 (gültig auch 2025) in der Praxis besonders relevant:

  • Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV RVG

    0,42 € pro gefahrenem Kilometer bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs (seit 01.01.2021). Alternativ können die tatsächlichen Kosten für Bahn, Flug oder Mietwagen angesetzt werden, wenn sie notwendig waren.

  • Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG

    Pauschalen je angefangene Stunde der Abwesenheit vom Kanzleisitz: 30 € bis 4 Stunden, 50 € bis 8 Stunden, 80 € bei mehr als 8 Stunden oder Übernachtung.

  • Übernachtungs- und Nebenkosten

    Notwendige Hotelausgaben (Nr. 7006 VV RVG), Park- und Mautgebühren sowie Verpflegungsmehraufwand, sofern diese auf der Reise unvermeidbar entstanden sind.

  • Reisekosten im Kostenfestsetzungsverfahren

    Für die Erstattung durch die Gegenseite muss die Reise erforderlich gewesen sein. Dokumentieren Sie Anlass, Instanz und Entfernung - die Angaben werden im RVG-Rechner automatisch übernommen.

Aktuelle RVG-Sätze und Rechtsgrundlagen


Grundlage für die Berechnung sind Teil 7 VV RVG sowie die Übergangsregelungen des KostRÄG 2021. Für Mandate ab 01.01.2021 gelten folgende Eckdaten:

  • Nr. 7003 VV RVG - Wegstreckenentschädigung

    0,42 Euro je gefahrenem Kilometer bei Nutzung des eigenen oder firmeneigenen Fahrzeugs. Für Hin- und Rückfahrt ist die gesamte Strecke anzusetzen.

  • Nr. 7004 VV RVG - Andere Verkehrsmittel

    Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten (Bahn, Flug, Taxi, Mietwagen) inklusive notwendiger Zuschläge wie Sitzplatzreservierung oder Gepäck.

  • Nr. 7005 VV RVG - Tage- und Abwesenheitsgeld

    30 Euro bis 4 Stunden, 50 Euro bis 8 Stunden, 80 Euro bei mehr als 8 Stunden bzw. Übernachtung. Maßgeblich ist die gesamte Abwesenheit vom Kanzleisitz.

  • Nr. 7006 - Übernachtung, Verpflegung, Nebenkosten

    Erstattung der notwendigen Auslagen für Hotel, Verpflegungsmehraufwand, Park- und Mautgebühren sowie sonstiger unvermeidbarer Kosten.

Für Altmandate vor 2021 gelten niedrigere Sätze (0,30 Euro pro Kilometer, 25/40/70 Euro Abwesenheitsgeld). Unser RVG-Rechner stellt diese mit einem Klick auf historische Profile um und rechnet die Beträge automatisch passend.

Tatsächliche vs. fiktive Reisekosten


Statt einer realen Reise können Anwälte fiktive Reisekosten abrechnen, wenn sie einen auswärtigen Kanzleisitz haben, das Gericht aber einen ortsansässigen Anwalt als zumutbare Alternative ansieht. In diesem Fall werden nur die Kilometerkosten angesetzt, die ein hypothetischer Anwalt aus dem Gerichtsbezirk gehabt hätte. Grundlage für die Umrechnung ist ebenfalls der aktuelle Kilometersatz von 0,42 Euro.

Praxisbeispiel: Fiktive Reisekosten richtig darstellen

Gerichtstermin in Leipzig, Kanzleisitz in Berlin: Die tatsächliche Hin- und Rückfahrt beträgt 380 km. Für das Kostenfestsetzungsverfahren werden jedoch nur 40 km anerkannt, weil der fiktive Referenzanwalt aus Leipzig kommt. Unser RVG-Rechner zeigt beide Werte transparent an und weist den Unterschied aus:

  • Mandantenrechnung: Voller Kilometerumfang und echtes Abwesenheitsgeld gemäß tatsächlicher Reise (380 km x 0,42 Euro = 159,60 Euro + 80 Euro Abwesenheitsgeld bei Übernachtung).
  • Kostenfestsetzungsantrag: Automatische Umstellung auf fiktive Kilometer inklusive angepasster Pauschalen (40 km x 0,42 Euro = 16,80 Euro) und Hinweistext für die Kostennote.

Reisekosten Schritt für Schritt berechnen


Für eine nachvollziehbare Abrechnung empfiehlt sich eine feste Struktur. Mit dieser Vier-Schritte-Methode bleiben Sie revisionssicher:

  • 1. Anreise erfassen

    Start und Ziel, Datum, Reisegrund und Distanz notieren. Bei PKW-Fahrten zählt die einfache Strecke; multiplizieren Sie anschließend mit 2 für Hin- und Rückfahrt.

  • 2. Kilometer mit 0,42 Euro multiplizieren

    Beispiel: 250 km einfache Strecke entsprechen 500 km gesamt. 500 km x 0,42 Euro = 210,00 Euro Reisekosten nach Nr. 7003 VV RVG.

  • 3. Abwesenheitszeit bestimmen

    Berechnen Sie die Abwesenheit vom Kanzleisitz in vollen Stunden. Jede angefangene Stunde zählt: 3 Stunden 10 Minuten = 30 Euro, 7 Stunden 30 Minuten = 50 Euro, 12 Stunden = 80 Euro.

  • 4. Belege und Nebenkosten ergänzen

    Hotel, Parktickets, Maut oder Taxi addieren Sie netto hinzu. Prüfen Sie, ob der Mandant Vorsteuer abziehen kann. Unser Rechner verwaltet Brutto- und Nettowerte parallel.

Beispielrechnung: Kammertermin vor dem LG München

Ausgangsdaten: Kanzleisitz in Nürnberg, einfache Strecke 170 km, Terminbeginn 10:00 Uhr, Rückkehr 19:15 Uhr.

  1. Fahrtstrecke gesamt 340 km x 0,42 Euro = 142,80 Euro (Nr. 7003 VV RVG).
  2. Abwesenheitsdauer 9 Stunden 15 Minuten - Abwesenheitsgeld = 80,00 Euro (Nr. 7005 VV RVG).
  3. Parkhaus 18,00 Euro, Hotel entfällt, Verpflegungsmehraufwand 0 Euro.
  4. Gesamt Reisekosten: 142,80 + 80,00 + 18,00 = 240,80 Euro.

Diese Werte werden im RVG-Rechner automatisch in Mandantenrechnung, KFA und Exporttext übernommen.

Digitales Reisekosten-Management im RVG-Rechner


Der neue Reisekosten-Workflow in unserem RVG-Rechner wurde gemeinsam mit Anwaltskanzleien entwickelt und bildet komplexe Konstellationen ab - vom Mahnverfahren über mehrere Instanzen bis zu kombinierten Terminketten.

  • Instanzgenaue Zuordnung

    Wählen Sie für jede Reise den passenden Abschnitt (außergerichtlich, Mahnverfahren, 1.-3. Instanz). Der Rechner übernimmt Werte automatisch in die richtigen Tabellen.

  • Validierung & Warnhinweise

    Bei fehlender Instanz oder deaktiviertem Verfahrensabschnitt erhalten Sie sofort Hinweise, damit keine Reisekosten im Ergebnis fehlen.

  • Mandantenrechnung & KFA aus einem Guss

    Mandantenorientierte Auslagenrechnung und KFA-konforme Kostennoten werden parallel erzeugt - inklusive Differenzierung zwischen tatsächlichen und fiktiven Reisekosten.

Reisekosten sicher kalkulieren

Testen Sie den erweiterten RVG-Rechner mit Reisekosten-Modul, dynamischen Terminen und Export für Mandantenrechnung & KFA.

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Profi-Tipps für Kanzleien


Belegen Sie alle Reisekosten mit Buchungsbelegen oder Kilometeraufstellungen und dokumentieren Sie im Aktenvermerk, warum der Termin persönlich wahrgenommen werden musste. Das erhöht die Kostenerstattungsquote bei Gerichten und Versicherern.