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Kündigungsfristrechner 2025

Berechnen Sie schnell und zuverlässig die gesetzliche Kündigungsfrist für Ihr Arbeitsverhältnis. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach § 622 BGB.

Nach § 622 BGB
Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Probezeit
Aktuell für 2025

Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen

Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – mit diesem Rechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert den letzten Arbeitstag. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein, um die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB zu bestimmen.

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Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick


Die Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht sind hauptsächlich im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen den Fristen für Arbeitnehmer und denen für Arbeitgeber, die sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern.

Für Arbeitnehmer

  • Grundkündigungsfrist

    4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

  • Vertragliche Regelungen

    Längere Fristen können im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein.

Für Arbeitgeber

  • Bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit

    4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

  • Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit

    1 Monat zum Monatsende.

  • Längere Betriebszugehörigkeit

    Die Frist verlängert sich stufenweise bis auf 7 Monate nach 20 Jahren.

Wichtige Begriffe einfach erklärt


Betriebszugehörigkeit

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist der entscheidende Faktor für die Länge der Kündigungsfrist, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Sie wird ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses berechnet. Bei der Berechnung der Fristen werden nach aktueller Rechtsprechung auch Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr vollständig mitgezählt.

Zugang der Kündigung

Der "Zugang" ist ein juristischer Begriff und bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt (z.B. Einwurf in den Briefkasten). Ab diesem Tag beginnt die Frist zu laufen – nicht erst, wenn der Brief gelesen wird. Bei einer persönlichen Übergabe ist der Zeitpunkt der Übergabe entscheidend.

Häufig gestellte Fragen


Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?

Geben Sie einfach das Startdatum Ihres Arbeitsverhältnisses und das Datum, an dem die Kündigung zugeht, in unseren Kündigungsfristrechner ein. Wählen Sie aus, ob Sie als Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kündigen. Der Rechner ermittelt dann automatisch die korrekte Frist und den letzten Vertragstag gemäß § 622 BGB.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese Frist gilt für beide Seiten, also sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Welche Kündigungsfristen muss mein Arbeitgeber einhalten?

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit. Sie beginnt bei 4 Wochen und steigt stufenweise an. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie beispielsweise einen Monat, nach 5 Jahren zwei Monate und nach 20 Jahren maximal sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist immer vier Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag können jedoch längere Fristen vereinbart sein. Kürzere Fristen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Was bedeutet 'Kündigung geht zu am'?

Dies ist das entscheidende Datum, an dem das Kündigungsschreiben den Empfänger erreicht (z.B. Einwurf in den Briefkasten). Ab diesem Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen, nicht erst, wenn der Brief gelesen wird. Eine korrekte Angabe ist für die Fristberechnung unerlässlich.

Wichtiger Hinweis

Dieser Kündigungsfristrechner dient als Orientierungshilfe und basiert auf den gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB. Er kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Abweichende Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen sowie besondere Umstände (z.B. Insolvenz, Schwerbehinderung) können die Kündigungsfrist beeinflussen. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Gewähr übernommen.