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Verzugszinsrechner 2026

Berechnen Sie Verzugszinsen für Verbraucher- und Handelsgeschäfte taggenau mit Basiszinssatz. Der Rechner eignet sich damit auch als Basiszinsrechner bzw. Basiszinssatz Rechner für Deutschland.

Stand geprüft: 5. April 2026

Rechtsgrundlagen: § 247 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB

Aktueller Basiszinssatz: 1,27 % seit 1. Januar 2026

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Verzugszinsen berechnen

Wählen Sie die passende Zinsart und geben Sie den Zeitraum Ihrer Forderung ein. Der Rechner splittet Basiszinssatzwechsel und Jahresgrenzen automatisch und zeigt Ihnen die Zinsen periodengenau an.

Der Regelfall ist die Bruttoforderung.

Gesetzlicher Verzugszins für Verbrauchergeschäfte.
DD.MM.YYYY

Im Regelfall der erste verzinsliche Tag.

09.04.2026

Aktuell gepflegt bis 30.06.2026.

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Wann Verzugszinsen überhaupt entstehen

Verzugszinsen setzen nicht nur eine offene Rechnung, sondern rechtlich einen bereits eingetretenen Schuldnerverzug voraus. In vielen Fällen beginnt der Zinslauf nach einer Mahnung. Das Gesetz kennt aber auch Konstellationen, in denen Verzug ohne gesondertes Mahnschreiben eintreten kann.

Mahnung nach Fälligkeit

Der klassische Regelfall: Eine fällige Geldforderung wird trotz Mahnung nicht bezahlt.

Kalendermäßiger Zahlungstermin

Ist ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart oder bestimmbar, kann Verzug ohne weitere Mahnung eintreten.

30-Tage-Regel

Bei Entgeltforderungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung.

Mahnbescheid oder Klage

Die Leistungsklage und die Zustellung eines Mahnbescheids stehen der Mahnung gesetzlich gleich.

Wichtig für die Nutzung des Rechners: Das Von-Datum bildet den von Ihnen angenommenen Beginn des Zinslaufs ab. Ob der Verzug tatsächlich genau an diesem Tag begonnen hat, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Verzugszinsen und Basiszinssatz im Überblick

Mit dem Verzugszinsrechner berechnen Sie Verzugszinsen für Verbraucher- und Handelsgeschäfte taggenau auf Basis der in Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist dabei die zentrale Referenzgröße für viele gesetzliche Verzugszinssätze.

Aktueller Basiszinssatz: 1,27 % seit 1. Januar 2026. Stand geprüft am 5. April 2026. Rechtsgrundlagen: § 247 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB.

Verbrauchergeschäft

  • Seit 01.05.2000Grundsätzlich 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
  • Vor 01.05.2000Historisch galt ein statischer Verzugszinssatz von 4 Prozent.

Handelsgeschäft

  • Seit 01.01.2002In der hier nachgebildeten Referenzlogik 8 oder 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
  • ZusatzanspruchDie optionale Verzugspauschale von 40 Euro wird separat ausgewiesen.
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Basiszinsrechner ist als Suchbegriff zwar geläufig, fachlich geht es hier aber um die konkrete Berechnung von Verzugszinsen. Deshalb kombiniert diese Seite beide Begriffe und richtet sich inhaltlich klar auf den Verzugszinsanspruch aus.

Verbraucher, Handelsgeschäft und alternative Zinsarten

Der Rechner bildet vier typische Konstellationen ab: den gesetzlichen Verzugszins bei Verbrauchergeschäften, die referenznahe Handelsgeschäfts-Logik, einen eigenen Aufschlag auf den Basiszinssatz und einen eigenen fixen Jahreszinssatz.

VarianteBerechnungslogikHinweis
Verbrauchergeschäft5 Prozentpunkte über BasiszinssatzVor 01.05.2000 historisch 4 Prozent statisch
HandelsgeschäftReferenznah 8 oder 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz40-Euro-Verzugspauschale als optionale Zusatzposition
Eigener Aufschlag auf BasiszinssatzIndividueller Aufschlag über BasiszinssatzSinnvoll bei vertraglicher Abrede mit variabler Referenz
Eigener fixer JahreszinssatzIndividueller fixer JahreszinsOhne Basiszinssatzbezug über die gesamte Laufzeit
VarianteVerbrauchergeschäft
Logik5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
HinweisVor 01.05.2000 historisch 4 Prozent statisch
VarianteHandelsgeschäft
LogikReferenznah 8 oder 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
Hinweis40-Euro-Verzugspauschale als optionale Zusatzposition
VarianteEigener Aufschlag auf Basiszinssatz
LogikIndividueller Aufschlag über Basiszinssatz
HinweisSinnvoll bei vertraglicher Abrede mit variabler Referenz
VarianteEigener fixer Jahreszinssatz
LogikIndividueller fixer Jahreszins
HinweisOhne Basiszinssatzbezug über die gesamte Laufzeit

Wichtige Begriffe rund um Verzugszinsen

Viele Suchanfragen drehen sich nicht nur um den eigentlichen Rechner, sondern auch um Begriffe wie Basiszinssatz, Entgeltforderung oder Prozesszinsen. Diese Unterscheidungen helfen dabei, den passenden Zinssatz und den richtigen Startpunkt der Berechnung einzuordnen.

Basiszinssatz

Die gesetzliche Referenzgröße nach § 247 BGB. Sie wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und beeinflusst viele Verzugszinssätze unmittelbar.

Verzugszinssatz

Der konkrete Jahreszins, der während des Verzugs gilt. Im gesetzlichen Regelfall ergibt er sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich eines festen Aufschlags.

Entgeltforderung

Eine Forderung auf Zahlung für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Sie ist für die 30-Tage-Regel und die 40-Euro-Verzugspauschale besonders relevant.

Prozesszinsen

Zinsen ab Rechtshängigkeit einer Geldforderung. Sie sind rechtlich von klassischen Verzugszinsen zu unterscheiden und sollten gesondert geprüft werden.

Wie der Verzugszinsrechner rechnet

Die Berechnung erfolgt taggenau nach der act/act-Methode. Der erste und der letzte Tag des ausgewählten Zeitraums werden mitgezählt. Sobald sich der Basiszinssatz ändert oder ein neues Kalenderjahr beginnt, splittet der Rechner die Laufzeit automatisch in Teilzeiträume.

Methodik im Rechner

  • Taggenaue PeriodenbildungÄnderungen des Basiszinssatzes und Jahresgrenzen werden automatisch berücksichtigt.
  • Keine ZinseszinsenDer Rechner weist reine Verzugszinsen aus, ohne Zinseszins-Effekte.
  • Optionale 40-Euro-PauschaleBei Handelsgeschäften wird sie getrennt von den Zinsen ausgewiesen und nicht in die Zinsberechnung selbst eingerechnet.

Historische Basiszinssätze für aktuelle Fälle

Für laufende oder ältere Forderungen reicht ein einzelner Jahreszins oft nicht aus. Deshalb arbeitet der Rechner mit einer lokal gepflegten Historie und kann Wechsel des Basiszinssatzes im Berechnungszeitraum automatisch einbeziehen.

1,27 %

gültig ab 01.01.2026

1,27 %

gültig ab 01.07.2025

2,27 %

gültig ab 01.01.2025

3,37 %

gültig ab 01.07.2024

3,62 %

gültig ab 01.01.2024

3,12 %

gültig ab 01.07.2023

Aktueller Referenzstand im Rechner: 1,27 % seit 01.01.2026.

Sonderfälle und Grenzen des Rechners

Der Verzugszinsrechner bildet den typischen gesetzlichen BGB-Regelfall sehr gut ab. In der Praxis gibt es aber Konstellationen, bei denen zusätzlich geprüft werden muss, ob überhaupt Verzugszinsen, Prozesszinsen oder vertraglich vereinbarte Zinsen einschlägig sind.

Der Rechner prüft nicht automatisch den Verzugsbeginn

Die Berechnung startet ab dem von Ihnen gewählten Von-Datum. Ob zu diesem Zeitpunkt rechtlich bereits Verzug eingetreten war, hängt von Fälligkeit, Mahnung, Zahlungsziel und Rechnungszugang ab.

Vertragliche Zins- und Zahlungsregeln können vorgehen

Gerade im B2B-Bereich werden Zahlungsziele, Zinsklauseln oder abweichende Fälligkeitsregeln oft individuell vereinbart. Dann ist zu prüfen, welche Regel im konkreten Fall maßgeblich ist.

Nicht jede Geldforderung ist eine typische Entgeltforderung

Bei Schadensersatz, Rückabwicklung, Darlehenskonstellationen oder anderen Sonderansprüchen können abweichende Vorschriften eine Rolle spielen.

Prozesszinsen und Vollstreckung sind Anschlussfragen

Wenn die Forderung bereits eingeklagt oder tituliert ist, stehen häufig Prozesszinsen, Kostenfestsetzung und spätere Vollstreckung im Vordergrund.

FAQ zum Verzugszinsrechner

Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsrechner und Basiszinsrechner?

In der Praxis meinen beide Begriffe meist dasselbe Tool. SEO-seitig ist 'Verzugszinsrechner' präziser, weil hier direkt die Berechnung von Verzugszinsen im Vordergrund steht. Der Basiszinssatz ist dabei die gesetzliche Referenzgröße, die in vielen Fällen die Höhe des Verzugszinssatzes bestimmt.

Brauche ich für Verzugszinsen immer eine Mahnung?

Nicht immer. Der klassische Regelfall ist zwar die Mahnung nach Fälligkeit. Eine Mahnung kann aber entbehrlich sein, etwa wenn ein konkreter Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist oder die Forderung nach den gesetzlichen Regeln auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug gerät.

Wann greift die 30-Tage-Regel bei Rechnungen?

Bei Entgeltforderungen kann Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung eintreten. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde.

Wie berechnet der Verzugszinsrechner die Zinsen?

Der Rechner arbeitet taggenau nach der act/act-Methode, zählt den ersten und letzten Tag mit und splittet automatisch bei Änderungen des Basiszinssatzes oder am Jahreswechsel. Zinseszinsen werden nicht berücksichtigt.

Welcher Verzugszinssatz gilt bei Verbrauchergeschäften?

Bei Verbrauchergeschäften gelten seit dem 1. Mai 2000 grundsätzlich 5 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz. Für ältere Zeiträume vor dem 1. Mai 2000 galt ein statischer Verzugszinssatz von 4 Prozent.

Welcher Verzugszinssatz gilt bei Handelsgeschäften?

Bei Handelsgeschäften galt vor dem 1. Mai 2000 ein statischer Zinssatz von 5 Prozent. Danach wurde auf 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz umgestellt. Seit dem 1. Januar 2002 arbeitet der Referenzrechner mit 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz und für die hier nachgebildete Referenzlogik ab dem 29. Juli 2014 mit 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz.

Wann kommt die 40-Euro-Verzugspauschale hinzu?

Die Verzugspauschale von 40 Euro ist kein Zinsbestandteil, sondern ein zusätzlicher Anspruch bei bestimmten Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Der Rechner weist sie daher separat und nur als optionale Zusatzposition aus.

Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen und Prozesszinsen?

Verzugszinsen knüpfen an den Schuldnerverzug an. Prozesszinsen sind davon zu unterscheiden und können ab Rechtshängigkeit einer Geldforderung relevant werden. Für die rechtliche Einordnung des konkreten Falls sollte deshalb geprüft werden, auf welcher Anspruchsgrundlage die Verzinsung beruht.

Bis zu welchem Datum ist der Rechner aktuell gepflegt?

Der Rechner verwendet den aktuell veröffentlichten Basiszinssatz von 1,27 Prozent seit dem 1. Januar 2026 und unterstützt Berechnungen auf Grundlage der lokal gepflegten Historie bis einschließlich 30. Juni 2026.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Verzugszinsrechner dient als strukturierte Orientierungshilfe für typische Standardfälle nach dem BGB. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Maßgeblich sind immer Fälligkeit, Verzugsbeginn, Vertragsgestaltung, Rechnungszugang und gegebenenfalls besondere Anspruchsgrundlagen im Einzelfall.