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Neue RVG-Berechnungsoptionen: Mehr Flexibilität bei Anwaltskosten und Gerichtskosten

Neue RVG-Berechnungsoptionen: Mehr Flexibilität bei Anwaltskosten und Gerichtskosten

Gebührenportal

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29. Juli 2025

1 Min. Lesezeit

Jetzt selbst entscheiden: Gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten optional berücksichtigen. Mehr Kontrolle bei RVG-Berechnungen für jeden Fall.

Mehr Flexibilität bei RVG-Berechnungen: Individuelle Kostenkalkulation nach deinen Bedürfnissen

Software sollte sich an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen - nicht umgekehrt. Mit unserem neuesten Update geben wir dir mehr Kontrolle über deine RVG-Berechnungen und reagieren damit auf häufige Nutzerwünsche aus der Praxis.

Das Wichtigste in Kürze: Du kannst jetzt selbst entscheiden, welche Kostenfaktoren in deine RVG-Berechnung einfließen sollen - keine starren Vorgaben mehr.

Was hat sich geändert?

Bisher wurden in unserer RVG-Software automatisch alle Kostenfaktoren berechnet - eigene Anwaltsgebühren, gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Das war zwar vollständig, aber nicht immer praxisgerecht.

Jetzt kannst du individuell entscheiden:

Neue Berechnungsoptionen

Gegnerische Anwaltskosten berücksichtigen (optional)

Aktiviere diese Option nur dann, wenn sie für deinen konkreten Fall relevant ist. Bei reinen Beratungsmandaten oder außergerichtlichen Vereinbarungen ist diese Berechnung oft nicht erforderlich.

Gerichtskosten berücksichtigen (optional)

Schalte Gerichtskosten nur zu, wenn tatsächlich ein gerichtliches Verfahren bevorsteht oder bereits läuft. Für außergerichtliche Tätigkeiten entfällt dieser Kostenfaktor.

Warum diese Änderung?

Praxisgerechte Kostenschätzungen

Nicht jeder Mandatsfall erfordert die Berücksichtigung aller Kostenfaktoren. Jetzt erhalten deine Mandanten nur die wirklich relevanten Kostenschätzungen.

Saubere Dokumentation

Bei der Mandatsübernahme kannst du präzise dokumentieren, welche Kosten tatsächlich anfallen können.

Flexibilität im Beratungsgespräch

Du kannst verschiedene Szenarien durchspielen - mit und ohne Gerichtsverfahren, mit und ohne gegnerische Partei.

Weniger Verwirrung

Mandanten werden nicht mehr durch irrelevante Kostenpositionen verunsichert.

Praktische Anwendungsbeispiele

SzenarioGegnerische AnwaltskostenGerichtskosten
VertragsberatungNicht relevantNicht relevant
ZivilklageAktivierenAktivieren
Außergerichtliche StreitbeilegungMöglichEher nicht

Benutzerfreundlichkeit im Fokus

Die Umstellung erfolgt über einfache Checkboxen, die du intuitiv aktivieren oder deaktivieren kannst. Deine bevorzugten Einstellungen kannst du als Standard speichern, um bei ähnlichen Mandaten Zeit zu sparen.

Dein Feedback wirkt

Diese Verbesserung entstand direkt aus dem Feedback unserer Nutzer. Viele von euch wünschten sich mehr Flexibilität bei den Berechnungsoptionen - und genau das haben wir umgesetzt.

Fazit

Software-Entwicklung bedeutet für uns, kontinuierlich auf die Bedürfnisse der Praxis zu hören. Mit den neuen Berechnungsoptionen wird deine RVG-Kalkulation nicht nur flexibler, sondern auch präziser und mandantenfreundlicher.

Die Zeiten von "One-Size-Fits-All"-Berechnungen sind vorbei. Jetzt hast du die Kontrolle.

Unser RVG Rechner mit den neuen Berechnungsoptionen ist ideal für:

  • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die je nach Mandatssituation flexible Kostenschätzungen benötigen,
  • Rechtsanwaltsfachangestellte und Kanzleipersonal, die täglich mit unterschiedlichen Gebührenkonstellationen arbeiten,
  • Jura-Studierende und Auszubildende, die verstehen wollen, wann welche Kosten relevant sind,
  • Mandantinnen und Mandanten, die eine realistische Kostenschätzung für ihren konkreten Fall benötigen.

Teste jetzt die neuen Berechnungsoptionen mit unserem RVG Rechner – flexibel, präzise und benutzerfreundlich.

Hast du weitere Ideen für mehr Flexibilität in der Software? Wir freuen uns auf dein Feedback und deine Anregungen!

Hinweis: Die Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

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Rechtsexperte und Autor bei Gebühren-Portal. Spezialisiert auf Rechtsanwaltsvergütung, Prozesskosten und juristische Fristen.